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   BGH, 29.01.2003 - 1 StR 500/02   

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https://dejure.org/2003,8952
BGH, 29.01.2003 - 1 StR 500/02 (https://dejure.org/2003,8952)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2003 - 1 StR 500/02 (https://dejure.org/2003,8952)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - 1 StR 500/02 (https://dejure.org/2003,8952)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Unterlassung der Anordnung einer Entziehungskur bei von vornherein erscheinender Aussichtslosigkeit - Erörterungspflicht des Gerichts - Verminderung der Schuldfähigkeit bei der Begehung der Tat

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    § 64 ohne § 21 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 29.01.2003 - 1 StR 500/02
    Ob von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Recht abgesehen worden ist, kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin überprüft werden, auch wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5).

    Anlass hierfür besteht dann, wenn es nach den Urteilsfeststellungen nahe liegt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringungsanordnung gegeben sind, eine Prüfung sich "insoweit" (also) "für den Tatrichter aufgedrängt hat (BGHSt 37, 5, 9; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5).

  • BGH, 27.09.1991 - 3 StR 30/91

    Revisionsrichterliche Überprüfung unterbliebener Unterbringung

    Auszug aus BGH, 29.01.2003 - 1 StR 500/02
    Ob von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu Recht abgesehen worden ist, kann vom Revisionsgericht auf die Sachrüge hin überprüft werden, auch wenn nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (BGHSt 37, 5; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5).

    Anlass hierfür besteht dann, wenn es nach den Urteilsfeststellungen nahe liegt, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringungsanordnung gegeben sind, eine Prüfung sich "insoweit" (also) "für den Tatrichter aufgedrängt hat (BGHSt 37, 5, 9; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5).

  • BGH, 23.04.2003 - 2 StR 65/03

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang zur Begehung erheblicher

    Eine suchtbedingte Abhängigkeit kann auch dann die Annahme eines Hanges im Sinne des § 64 StGB begründen, wenn sie nicht den Schweregrad einer seelischen Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB erreicht (BGH, Beschl. v. 29. Januar 2003 - 1 StR 500/02; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 64 Rdn. 3 m. w. N.).
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